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Welches Vergehen begehe ich, wenn ich eine Fachkraft oder eine von einem Unternehmen angebotene Dienstleistung „kritisiere“?

Die Rechtsprechung hat entschieden, dass kritische Äußerungen über die Qualität der angebotenen Dienstleistungen nicht strafbar sind. Das in Artikel 21 der italienischen Verfassung geregelte und geschützte Recht auf Kritik an einer Tätigkeit oder einem Berufsstand darf im Wesentlichen geäußert werden, ohne jedoch die Grenzen zu überschreiten.

Grundlegende Elemente des Rechts auf Kritik sind:

  • das Vorhandensein der beanstandeten Tatsache (d.h. der Wahrheitsgehalt der eingetretenen Tatsache)
  • verbale Kontinuität (Art der Übermittlung der Nachrichten, die in einer nicht verleumderischen Form und innerhalb der Grenzen der Objektivität dargestellt werden müssen).

Innerhalb dieser Grenzen sind die geäußerten Urteile, auch wenn sie hart und polemisch sind, legitim und stellen keine Diffamierung dar.

 

 

Urteile des Kassationsgerichtshof

Die Kritik zielt darauf ab, den Empfänger über einen bestimmten Sachverhalt zu informieren, sie stellt eine persönliche Bewertung eines bestimmten Ereignisses oder in einigen Fällen eines Verhaltens dar. Dieses Recht kann wie jedes andere Recht innerhalb bestimmter Grenzen ausgeübt werden, die der Kassationsgerichtshof in seinem historischen Urteil Nr. 6902/2012 in Bezug auf die Wahrheit (die Kritik muss wahr sein), die Kontinuität (die Kritik muss objektiv und nicht diffamierend sein) und die Relevanz (die Kritik muss einem berechtigten Interesse entsprechen) festgelegt hat.

Ebenfalls zum Recht auf Kritik entschied der Kassationsgerichtshof in seinem Urteil Nr. 3148/19, dass eine kritische Rezension, die den Ruf schädigt, verleumderisch sein kann. Das Recht auf Kritik besteht jedoch, wenn die Kritik sachdienlich ist (dem eigenen Interesse entspricht), das Kriterium der Kontinuität beachtet (und daher nicht diffamierend ist) und keine falschen und herabsetzenden konkreten Tatsachen anführt.

 

Beispiele

  • Straftatbestand der üblen Nachrede
    "Dr. Bianchi ist ein Betrüger: 300€ für eine fünfminütige Untersuchung, bei der er auf sadistische Weise Schmerzen verursacht."
  • Recht auf Kritik
    „Während meines Besuchs bei Dr. Bianchi hatte ich starke Schmerzen. Ich fühlte mich in meiner vulvären Anfälligkeit nicht respektiert und verstanden. Außerdem fand ich den Preis von 300 € für einen 5-minütigen Besuch übertrieben."

 

Fazit

Alles, was der Kassationsgerichtshof festgestellt hat, lässt sich in der Tatsache zusammenfassen, dass die Äußerung der Wahrheit (auch wenn sie negativ ist) über einen Sachverhalt, der ein bestimmtes Thema betrifft, ohne Hinzufügung von abfälligen Bemerkungen, keine Verleumdung darstellt.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es sich bei der Kritik per Definition um eine Meinungsäußerung handelt, und zwar ganz allgemein um eine Meinung, die als solche nur auf einer subjektiven Interpretation der Tatsachen beruhen kann, die zudem in starken und manchmal polemischen Tönen zum Ausdruck kommt.

Im Allgemeinen ist die Kritik, einschließlich derjenigen, die sich in Schriften niederschlägt, eine Interpretation von Tatsachen, Verhaltensweisen und Werken des Menschen und kann ihrer Natur nach nur subjektiv sein, d.h. dem Standpunkt desjenigen entsprechen, der sie äußert.

Mit anderen Worten: Das Recht auf Kritik ist ein solches, wenn es nicht in einen grundlosen und unmotivierten Angriff auf den Ruf anderer übergeht - z. B. „Caius ist ein Dieb“; „Titius ist ein Schwindler“; „Sempronius hat gestohlen“ -, verbietet aber nicht die Verwendung von Begriffen, die zwar objektiv beleidigend sind, aber in der Äußerung kritischen Denkens unersetzlich sind, weil sie keine angemessene Entsprechung haben.

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Literaturverzeichnis 

  1. Sez. 5, n. 17243 del 19/02/2020, dep. il05/06/2020, Lunghini, Rv. 279133 - 01
  2. Sez. 5, n. 15089 del 29/11/2019, dep. il14/05/2020, PM c/ Cascio, Rv. 279084 – 01
  3. Sez. 5, n. 31669 del 14/04/2015, dep. il21/07/2015, Marcialis, Rv. 264442 – 01
  4. Sentenza numero 5704.2022, depositata il 17 febbraio 2022, Suprema Corte – Sezione V Penale.

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